Voraussetzungen:

Für beide weiterführende Schulen sind 4 Züge - also 4 Klassen je Stufe - festgesetzt. In der Oberstufe des MEG ergibt sich dann durch den kleineren Klassenfrequenzrichtwert (20 statt 30 SchülerInnen je Klasse/Kurs) eine Sechszügigkeit und in der Gesamtschule eine Dreizügigkeit, weil etwa die Hälfte der SchülerInnen aus der Sekundarstufe 1 ihre Schullaufbahn in der Oberstufe fortsetzen.

Beide Schulen haben ausgehend von einer Vierzügigkeit und basierend auf schulrechtliche Vorschriften gegenüber der Stadtverwaltung ihre Raumbedarfe angegeben:
→ Raumbedarf MEG 
→ Raumbedarf RNG

Bei einer Vierzügigkeit von beiden weiterführenden Schulen können jedes Schuljahr maximal 240 Kinder aufgenommen werden. Zum Schuljahr 2022 haben sich an den Grundschulen in Tönisvorst mehr als 240 Kinder mit Wohnsitz in Tönisvorst angemeldet, die ab 2026 einen Platz an einer weiterführenden Schule wünschen könnten. Mit der Planung von Klimasiedlungen und der Schaffung von 320 zusätzlichen Wohneinheiten allein an den Standorten Corneliusfeld, Kirchenfeld und Wilhelmplatz ist mittelfristig eher mit einer Zunahme der Schülerzahl zu rechnen. Mittelfristig wäre wohl die Beschränkung auf jeweils 4 Züge auf den Prüfstand zu stellen. In Ausnahmefällen kann dem MEG oder der RNG die Einrichtung einer weiteren Klasse mit Zustimmung der Schulaufsicht bewilligt werden. Das MEG hat auf Grund einer hohen Nachfrage von dieser Möglichkeit mehrfach Gebrauch gemacht.

Es steht außer Frage, dass zusätzlicher Raum geschaffen werden muss, zum einen durch die nunmehr komplett bestehende Oberstufe der RNG und durch die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums, die mit Beginn des Schuljahres 2026 voll zum Tragen kommt. Schon jetzt müssen beide Schulen durch Absprachen ein bestehendes Raumdefizit organisatorisch stemmen.

Bewertungstendenz
eher günstig neutral eher ungünstíg

 

Campus

Der Entwurf sieht für beide Schulen zwei Fachraumzentren und drei Lernhäuser nach dem Münchener Modell vor. Dieser Entwurf wird nach den Workshops vermutlich noch eine Anpassung an die Bedürfnisse der beiden Schulen erfahren. In jedem Falle ist aber bei den Planungen eine Beschränkung beider Schulen auf vier Züge festgeschrieben. Diese Einschränkung könnte sich als problematisch erweisen, falls sich die Notwendigkeit einer Fünfzügigkeit gerade auch durch die Schaffung neuen Wohnraums ergibt.

CampCorn

Die Errichtung eines Fachraumzentrums und von drei Lernhäusern für die Gesamtschule nach dem Münchener Modell deckt den Raumbedarf ab 2026 ab und lässt gegebenenfalls Spielraum für die Einrichtung eines fünften Zuges am Gymnasium oder der Gesamtschule.

RNG am Wasserturm

Diese Alternative würde nicht nur den Raumbedarf ab 2026 abdecken sondern darüber hinaus auch die Möglichkeit bieten, bei einer oder sogar bei beiden Schulen ja nach Bedarf eine Fünfzügigkeit einzuführen. 

Fachraumzentrum

Bei der Errichtung eines Fachraumzentrums mit 12 Fachräumen am Standort Corneliusfeld und der gleichzeitigen Umgestaltung von bestehenden teils sanierungsbedürftigen Fachräumen zu Klassenräumen kann der Raumbedarf ab 2026 abgedeckt werden. Bei einem Festhalten an einer Vierzügigkeit beider Schulen könnten auch die als Klassen- und Funktionsräume genutzten Container demontiert werden.

Ein Kommentar zu “Raumbedarfsdeckung”

  1. Sonntag, 02. Januar 2022 10:18

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